Transparenz im Deutsches Rotes Kreuz im Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreisverband e.V.

Einheitliche Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen gibt es in Deutschland nicht. Wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte der Gemeinschaft dennoch sagen, welche Ziele die Organisation genau anstrebt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind.

Wir, der Deutsches Rotes Kreuz im Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreisverband e.V., nehmen gern unsere Verantwortung gegenüber dem Gemeinwohl wahr.

Aus diesem Grund haben wir uns durch unseren übergeordneten DRK-Landesverband Westfalen-Lippe e.V., dieser gemeinsam mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege im Land Nordrhein-Westfalen, gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen mit Erklärung vom 03.12.2021 verpflichtet, die nachstehend aufgeführten Informationen der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Mit der Veröffentlichung dieser Informationen erfüllen wir nicht nur die Transparenzstandards des Deutschen Roten Kreuzes, sondern auch die Vorgaben der durch Transparency International ins Leben gerufenen Initiative Transparente Zivilgesellschaft.

1. Name, Sitz Anschrift und Gründungsjahr

Deutsches Rotes Kreuz im Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreisverband e.V.

Sitz: Schwelm

Postanschrift: Hoppe 2a, 45549 Sprockhövel

Registereintrag: Vereinsregister Amtsgericht Hagen, VR 10870

Gründungsjahr: 2008

2. Satzung und Organisationsziele:

Satzung des DRK im Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreisverband e.V.

Grundsätze und Leitlinien sind unserer Homepage, http//drk-kv-en.de zu entnehmen.

3. Steuerbegünstigung

Gemäß Bescheid des Finanzamtes Schwelm,

Az.: 341 5770 2616

Vom 25.06.2021

ist der DRK im Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreisverband e.V. als gemeinnützig anerkannt.

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger:

4.1 Vorstand i.S.d. § 26 BGB:

Lutz Heuser (Vorsitzender)

German Kaldich (Stellvertreter)

Michael Emmert (Schatzmeister)

4.2 Kreisrotkreuzleitung

Beatrix Grüner

Michael Röttgen

4.3 Stimmberechtigte Mitglieder des DRK im Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreisverband e.V.:

Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Ennepetal e.V.

Vom-Hofe Str. 9

58256 Ennepetal

Telefon +49 2333 / 25 54

Fax +49 2333 / 65 87 40

E-Mail gemeinschaft@drk-ennepetal.de

Homepage www.drk-ennepetal.de

Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Gevelsberg e.V.

Hagener Str. 101

58285 Gevelsberg

Telefon +49 2332 / 18 00

Fax +49 2332 / 18 09

E-Mail info@drk-gevelsberg.de

Homepage www.drk-gevelsberg.de

Deutsches Roten Kreuz Ortsverein Hattingen e.V.

Talstraße 22

45525 Hattingen

Telefon +49 2324 / 20 11 11

Fax +49 2324 / 20 11 49

E-Mail info@drk-hattingen.de

Homepage www.drk-hattingen.de

Deutsches Roten Kreuz Ortsverein Schwelm e.V.

Am Ochsenkamp 79

58332 Schwelm

Telefon +49 2336 / 92 96 90

Fax +49 2336 / 92 96 95

E-Mail info@drk-schwelm.org

Homepage http://www.drk-schwelm.org

Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Sprockhövel e.V.

Hoppe 2a

45549 Sprockhövel

Telefon +49 2339 / 12 66 40

Fax +49 2339 / 12 66 45

E-Mail info@drk-sprockhoevel.eu

Homepage www.drk-sprockhoevel.eu

Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Wetter (Ruhr) e. V.

Kaiserstr. 88

58300 Wetter (Ruhr)

Telefon: 02335 / 4952

Fax: 02335 / 2984

E – Mail: gs@drkwetter.de

Homepage: www.drkwetter.de

4.4 Mitgliedschaften in Verbänden und Organisationen

Wir sind Mitglied im DRK Landesverband Westfalen-Lippe e.V., vertreten durch Herrn Dr. Hasan Sürgit, Vorstand, Sperlichstr. 25, 48151 Münster.
Wir sind Mitglied der kommunalen Gesundheitskonferenz des Ennepe-Ruhr-Kreis, vertreten durch den Landrat, Hauptstr. 92, 58332 Schwelm,

„Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Inklusion“

5. Tätigkeitsbericht:

5.1 Rettungsdienst:

Der DRK im Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreisverband e.V. ist Teil der größten nichtstaatlichen Hilfsorganisation im Bevölkerungsschutz in der Bundesrepublik Deutschland. Im Bereich Bevölkerungsschutz arbeitet er mit den staatlichen Akteuren auf der Bezirks-, Kreis- und Gemeindeebene sowie allen anderen Hilfsorganisationen zusammen, welche Teil des Bevölkerungsschutzes sind.

5.2 Breitenausbildung:

Die Unterweisung der Bevölkerung in Kenntnissen der Ersten Hilfe gehört zu den satzungsgemäßen Aufgaben des DRK im Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreisverband e.V.

Der DRK im Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreisverband e.V. bietet laufend Kurse im Bereich Erste Hilfe an.

Details unter Erste Hilfe 

5.3 Jugendrotkreuz:

Das Deutsche Jugendrotkreuz (JRK) ist der eigenverantwortliche Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes. Über 113.000 Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 27 Jahren engagieren sich bei uns in über 5.500 JRK-Gruppen, die ehrenamtlich von Jugendlichen betreut werden.

Der DRK im Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreisverband e.V. unterhält eine von diesen 5.500 JRK-Gruppen.

In der Kinder- und Jugendarbeit werden die Gruppenmitglieder an die universellen Werte der weltweiten Rotkreuz- und Rothalbmond- Hilfsorganisationen (Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit, Universalität) sowie an die Tätigkeiten der Ersten Hilfe herangeführt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Bereich der Hilfeleistung in Schule und Ausbildung, der Prävention im Bereich Hygiene und Schutz vor ansteckenden Krankheiten wie HIV (AIDS), der Kinder- und Jugendtrauerbegleitung, der Prävention sexualisierter Gewalt und Sexualpädagogik.

6. Personalstruktur:

Im DRK im Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreisverband e.V. ist ausschließlich ehrenamtliches Personal tätig.

Soweit der Deutsches Rotes Kreuz im Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreisverband e.V. in Zukunft hauptamtlich Arbeitnehmer beschäftigen sollte, verpflichtet er sich, bei der Vergütung von Mitarbeitenden und Leitungskräften den Status der Gemeinnützigkeit sowie die jeweilige Qualifikation und Verantwortung zu berücksichtigen.

Der Deutsches Rotes Kreuz im Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreisverband e.V. verpflichtet sich, das Tariftreuegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) und den Tarifvertrag Öffentlicher Dienst (TVöD/VKA), beides in der aktuellen Fassung, anzuwenden.

7. Mittelherkunft:

Finanziert wird der Deutsches Rotes Kreuz im Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreisverband e.V. durch Geldspenden von Privatpersonen, Firmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützigen Stiftungen und Mitteln aus der Lotterieförderung für gemeinnützige Zwecke.

Der Deutsches Rotes Kreuz im Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreisverband e.V. ist Mitglied der kommunalen Gesundheitskonferenz des Ennepe-Ruhr-Kreis, vertreten durch den Landrat, Hauptstr. 92, 58332 Schwelm, „Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Inklusion“ und erhalten Mittel, welche vom Ennepe-Ruhr-Kreis für die darin vertretenen Organisationen und Verbände der freien Wohlfahrtspflege ausgereicht werden.

8. Mittelverwendung und Kontrolle:

8.1. Mittelverwendung:

Die Mittel des Vereins werden ausschließlich für die in der Satzung beschriebenen Aufgaben verwendet.

8.2. Kontrolle:

Der Deutsches Rotes Kreuz im Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreisverband e.V. verfügt satzungsgemäß über institutionalisierte Gremien, die in entsprechender Regelmäßigkeit tagen und ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Dabei gibt es eine klare Trennung von Leitung und Aufsicht, sodass Interessenskonflikte vermieden werden.

So findet u.a. zur Genehmigung des Jahresabschlusses, Entlastung des Vorstandes, Genehmigung des Wirtschaftsplanes für das Folgejahr jährlich eine Versammlung der Mitglieder des Vereins (Kreisversammlung) statt.

Der Jahresabschluss (Bilanz) wird durch eine Steuerberatungsgesellschaft erstellt und durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testiert.

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten:

9.1 Der Verein ist an keinen zivilrechtlichen Gesellschaften beteiligt.

9.2 Wir sind Mitglied im DRK Landesverband Westfalen-Lippe e.V., Sperlichstr. 25, 48151 Münster.

10. Großspenden:

Spenden von juristischen Personen oder natürlichen Personen, deren jährliche Zuwendungen mehr als zehn Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, sind weder im abgelaufenen, noch im aktuellen Geschäftsjahr (dies entspricht dem Kalenderjahr) vereinnahmt worden.

11. Es gibt angemessene Leitungs- und Aufsichtsstrukturen, in denen eindeutig geregelt ist, wer zu Entscheidungen und Vertretungen befugt ist.

Durch die klare Trennung von Leitung und Aufsicht werden beide Funktionen wirksam wahrgenommen und Interessenkonflikte vermieden.

Die Aufgaben und Kompetenzen der Leitungs- und Aufsichtsorgane sind in der Satzung und entsprechenden Geschäftsordnungen geregelt.

Die Aufsichtsorgane verfügen über die erforderlichen Qualifikationen und werden bei ihrer Arbeit unterstützt.

12. Es gibt Strukturen und Prozesse, die eine angemessene Planung, Akquise/Beschaffung, Durchführung und Kontrolle der Mittelverwendung gewährleisten.

Mittel werden ausschließlich für die angegebenen Zwecke und die damit verbundenen notwendigen Ausgaben eingesetzt.

Die Verwendung der Mittel folgt den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Wirksamkeit.

13. Bei den Vergütungen werden der Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation und Verantwortung der jeweiligen Position und der branchenübliche regionale Rahmen im Sinne der Vergütung in Höhe eines Tarifvertrages berücksichtigt.

Für öffentlich geförderte Stellen gilt das Besserstellungsverbot gemäß Ziffer 1.3 der allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung /ANBest-I) zu § 44 LHO NRW.

14. Der Deutsches Rotes Kreuz im Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreisverband e.V. wirkt darauf hin, dass diese Standards auch in seinen Untergliederungen, d.h. den Ortsvereinen, welche Mitglieder des der Deutsches Rotes Kreuz im Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreisverband e.V. sind, zur Anwendung kommen, wobei eine angemessene Relation von Transparenzanforderungen und Größe der jeweiligen Untergliederung zu berücksichtigen ist.